Beispiel:
24-Stunden-Betreuung und Haushaltsführung durch eine Betreuerin von cps24:
Monatliche Kosten und Zuschüsse
(Rechnungsgrundlage 30,5 Tage, es wird Tagegenau abgerechnet)
- Betreuungskosten für 30 Tage zu je 77,00 €
2.310,- €
- abzgl. Pflegegeld für Pflegegrad 3
minus 545,- €
- abzgl. Verhinderungspflegegeld
minus 133,- € (1612,-€, maximale jährliche Erstattung)
- abzgl. Anspruch aus der Kurzzeitpflege
minus 67,- €
- Effektive monatliche Belastung
1.565,- €
Welcher Betrag steuerlich abgezogen werden kann, das weiß Ihr Steuerberater. Es ist aber so, dass Pflegekosten bis zu 6000.- /Jahr geltend gemacht werden können.
Kurzzeitpflege kann nur als Sachleistung in Anspruch genommen werden, die Pflegekassen erstatten kein Ersatz-Pflegegeld bei Nichtinanspruchnahme