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Beispiel:
24-Stunden-Betreuung und Haushaltsführung durch eine Betreuerin von cps24:
Monatliche Kosten und Zuschüsse
(Rechnungsgrundlage 30,5 Tage, es wird Tagegenau abgerechnet)
Welcher Betrag steuerlich abgezogen werden kann, das weiß Ihr Steuerberater. Es ist aber so, dass Pflegekosten bis zu 6000.- /Jahr geltend gemacht werden können.
Kurzzeitpflege kann nur als Sachleistung in Anspruch genommen werden, die Pflegekassen erstatten kein Ersatz-Pflegegeld bei Nichtinanspruchnahme
cps24 CareProSenior24
Büro Bayern:
Burgsteinstraße 4
D-95179 Geroldsgrün
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Telefon: 0800 / 204 204 0
Telefax: 0 32 12 / 204 204 9
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