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Wir organisieren für Sie individuelle 24 - Stundenbetreuung.

„Pflege daheim -
statt Pflegeheim“!

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- Erfahrene Pflege seit 1991 -

Pflegedienstleistungen

mit geprüften und legalen Verträgen

Die Mitarbeiter, die durch cps24 vermittelt werden, sind bei osteuropäischen Kooperationspartnern/Personaldienstleistern in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis fest angestellt. Die Erbringung der Dienstleistungen dieser osteuropäischen Firmen, im Bereich der Alten- und Krankenpflege, erfolgt im Rahmen der schriftlichen Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und den osteuropäischen Arbeitgebern geschlossen wird. Durch diese Verträge werden die Pflichten der Dienstleistungsentsender gegenüber dem Kunden, genau geregelt.
Die Erbringung von Pflegedienstleistungen durch das Personal der Gesellschaften/ Dienstleister, in Deutschland, im Rahmen der zivilrechtlichen Verträge bedarf keiner besonderen Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. Die Rechtsgrundlage für die Erbringung von Pflegedienstleistungen in Deutschland bildet das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit in der EU.
Selbstverständlich können Sie, auf Anfrage, die Steuernummer und die Nummer der Eintragung im staatlichen Handelsregister, des Dienstleistungserbringers bei uns erfragen. Dass die von uns vermittelten Mitarbeiter auch krankenversichert sind, versteht sich von selbst.
Urteil zum Thema

Urteil des Amtsgerichts München

Tausende osteuropäische Pflegehelfer arbeiten illegal

München. Ein Urteil des Amtsgerichts München könnte enorme Auswirkungen auf die häusliche Pflege haben: Es ist illegal, osteuropäische Haushaltshilfen als selbständige Pflegekräfte zu beschäftigen, so der Tenor. Tausende Familien, die dieses Modell praktizieren, wird dies wohl stark verunsichern. Fachleute mahnen die Politik, endlich klare Regeln für den Einsatz ausländischer Pflegekräfte zu schaffen, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Nach Begründung des Richters sind die osteuropäischen Hilfskräfte de facto abhängig tätig, also Angestellte des Haushalts. Ein Münchner Anwalt wurde deshalb zu 36.800 Euro Bußgeld verurteilt, weil er im großen Stil und gegen eine Gebühr von je 1.200 Euro Ungarn nach Deutschland vermittelt hatte.

Das Urteil könnte juristisch und politisch weitreichende Folgen haben, denn erstmals liegt nun eine Entscheidung zum Einsatz formal selbständiger ausländischer Kräfte vor.

Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für die Pflegebranche?
Lesen Sie in den nächsten Ausgaben von CAREkonkret, was Rechts- und Pflegeexperten prognostizieren.

Amtsgericht München, Urteil vom 11.11.2008, Az. 1115 OWI 298 JS 43552/07

Alle Vorteile auf einen Blick

  • Pflege daheim
  • Erfahrene, deutsche Ansprechpartner
  • Legale und bezahlbare Vermittlung
  • Individuelle Beratung
  • 24-Stunden-Hauswirtschaft-, Betreuungs- und Pflegepersonal
  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung
  • Selbstständigkeit wird beibehalten
  • Mitarbeiter sind alle in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und krankenversichert
  • Kurzzeitbetreuung möglich

Monatliche Kosten und Zuschüsse

Kostenbeispiel:

  • Betreuungskosten für 30 Tage zu je 98,00 €
    2.940,- €
    An- und Abreise sind bereits inklusive
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 3*
    minus 573,- €
  • Zusatzleistungen der Pflegeversicherung**
    minus 201,33 €
  • nur in Bayern zusätzliches Landespflegegeld
    minus 83,30 €
  • Kosten pro Monat
    2.166,- €
  • Kosten pro Monat in Bayern
    2.083,- €

zgl. Kost und Logis des Betreuers/innen,
100% Aufschlag an den gesetzlichen Feiertagen des Betreuers/innen
* bei einem anerkannten Pflegegrad 3
** gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen bei den Anträgen der Pflegekasse/ Landespflegegeld

Wir erstellen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich einen individuellen Kostenvoranschlag.